Häufig sind handschriftliche Testamente Gegenstand von gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Der Streit zwischen dem überlebenden Ehegatten und den Kindern kann durch ein professionelles Testament vermieden werden. Außerdem führt eine einfache Erbregelung wie beispielsweise durch ein Berliner Testament aufgrund der Immobilienpreise im Oberland häufig zum Anfall von Erbschaftssteuer, da die steuerrechtlichen Freibeträge nicht ausreichen.
Wir formulieren Ihnen in Zusammenarbeit mit unserem Steuerberater ein Testament vor, welches diese Besonderheiten berücksichtigt. Wir setzen Ihre Wünsche und Vorstellungen in eine erbrechtliche Gestaltung um und zwar verständlich, ohne kompliziertes Juristendeutsch.
Wir vertreten Sie zudem selbstverständlich außergerichtlich und gerichtlich bei Erbauseinandersetzungen und bei der Geltendmachung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Erbrecht umfasst insbesondere:
- Erarbeitung und Formulierung Ihres Testaments
- Übertragung unter Lebenden
- Feststellung der Erbfolge
- Vertretung im Erbscheinsverfahrung
- Abwehr oder Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen
- Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft