In Deutschland wird jede dritte Ehe geschieden.
Bereits unmittelbar nach der Trennung müssen Entscheidungen getroffen werden. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung schützt Sie vor vermeidbaren, häufig unüberlegten und nicht reversiblen Fehlentscheidungen. Wir erarbeiten mit Ihnen tragfähige Lösungen zu den finanziellen Folgen der Scheidung, zu Fragen der elterlichen Sorge und des Umgangs mit den Kindern.
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen Sie nicht zwingend persönlich in unsere Kanzlei kommen. Eine Beauftragung per Telefon oder Email ist ebenso möglich. Selbstverständlich beraten wir Sie auch mittels Videokonferenz.
Kontaktieren Sie uns, wir schicken Ihnen einen entsprechenden Fragebogen und lassen Sie wissen, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.
Unsere anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht umfasst insbesondere:
- Scheidung
- Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Güterrecht (insbesondere Zugewinnausgleich)
- Versorgungsausgleich
- Elterliche Sorge
- Umgang
- Ehewohnung
- Haushaltsgegenstände
- Gestaltung von Eheverträgen
Der Kindesunterhalt wird nach der Düsseldorfer Tabelle berechnet. Die Tabelle hat keine Gesestzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar, an der sich aber alle Familiengerichte orientieren.
Hier finden Sie die aktuelle Düsseldorfer Tabelle im Internet